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Wird eine Kreditkarte beantragt, so muss der Kunde Gehaltsabrechnungen wie auch Kontoauszüge vorlegen. Des Weiteren muss der Kunde auch die sogenannte SCHUFA-Klausel unterschreiben - in weiterer Folge greift die Bank auf die in der SCHUFA gespeicherten Daten zu. Die Kombination all jener Daten ergibt den internen Score, der sodann die Wahrscheinlichkeit ausdrückt, ob der potentielle Kreditkartenbesitzer überhaupt in der Lage ist, die angefallenen Kosten zurückzahlen zu können. An dieser Stelle ist jedoch zu erwähnen, dass der interne Score-Wert jedoch nicht der SCHUFA-Score ist.
Welche Informationen werden gespeichert? Stellt die Bank nach Überprüfung der Unterlagen wie Daten fest, dass der Antragsteller vertrauenswürdig ist, so wird in weiterer Folge die beantragte Kreditkarte ausgestellt. Zeitgleich wird der SCHUFA mitgeteilt, dass der Kunde eine Kreditkarte erhalten hat - es kommt zum Vermerk „CC“. Der SCHUFA ist aber nicht bekannt, wofür und wie oft die Karte verwendet wird - es werden weder Nutzungsdaten oder Informationen über das Kaufverhalten gespeichert. Der Vermerk „CC“ bleibt solange bestehen, wie der Kreditkartenvertrag läuft. Natürlich hat die Kreditkarte einen Einfluss auf den SCHUFA-Score - schlussendlich handelt es sich hier um einen separaten Kreditvertrag. Besitzt man mehrere Kreditkarten, so werden mehrere Vermerke gespeichert. An dieser Stelle muss aber erwähnt werden, dass nicht bekannt ist, ob sich mehrere Kreditkarten negativ auf den SCHUFA-Score auswirken. Fakt ist: Nur dann, wenn es zu einer vertragsverletzenden Handhabung mit der Karte kommt, folgt ein negativer Eintrag in der SCHUFA - in weiterer Folge verschlechtert sich der SCHUFA-Score. So etwa, wenn die Kreditkartenrechnung nicht oder verspätet beglichen wird. Ein negativer Eintrag folgt auch dann, wenn die unbestrittene Forderung zweimal gemahnt wurde. Werden jedoch alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag zum Fälligkeitsdatum beglichen, braucht man keine Angst vor negativen Einträgen haben - auch dann nicht, wenn mehrere Kreditkarten besessen werden. Ist die Prepaid-Karte eine Alternative? Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - kurz: SCHUFA - gehört zu den eifrigsten Datensammlern Deutschlands. Das ist auch der Grund, warum man nicht ständig eine neue Kreditkarte beantragen sollte. Natürlich gibt es immer wieder spezielle Gutschriften und Angebote - wer jedoch ständig eine neue Kreditkarte ausgestellt bekommt, erhält auch immer wieder einen zusätzlichen „CC“-Vermerk. Zudem ist nicht bekannt, wie sich der SCHUFA-Score berechnet - auch wenn es von Seiten der SCHUFA heißt, mehrere Kreditkarten haben keine negative Auswirkung, so ist die Gefahr dennoch höher, die eine oder andere Kreditkartenrechnung nicht bezahlen zu können. Benötigt man mehrere Kreditkarten, so ist es mitunter ratsam, wenn man sich für sogenannte Prepaid-Karten entscheidet. Dabei handelt es sich um Kreditkarten, die jedoch keinen Verfügungsrahmen haben - das heißt, von Seiten der Bank wird kein Kreditrahmen zur Verfügung gestellt. Möchte man die Kreditkarte nutzen, so ist es erforderlich, dass im Vorfeld der gewünschte Betrag auf die Prepaid-Karte transferiert wird. Nur dann, wenn die Karte aufgeladen ist, kann man sie sodann auch verwenden. Prepaid-Karten sind auch dann eine Alternative, wenn es darum geht, wie man eine Kreditkarte trotz SCHUFA Eintrag erhält – Informationen dazu gibt es unter anderen auf https://kreditkartekostenlos.de. Angebote sollten immer miteinander verglichen werden Wer auf der Suche nach einer Kreditkarte ist, sollte sich im Vorfeld mit den unterschiedlichen Angeboten befassen und einen Vergleich durchführen. In erster Linie sollte man auf die Kosten achten, in weiterer Folge sodann die angebotenen Leistungen miteinander vergleichen. | ||
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